Hochwasserschutz Förderung 2026 – Diese Zuschüsse gibt es für Hausbesitzer

KfW-Förderung für private Hochwasservorsorge

Die Bundesregierung hat angekündigt, ein eigenes KfW-Programm für private Hochwasser- und Starkregenvorsorge aufzulegen. Vorgesehen sind 20 bis 40 Prozent Zuschuss für Objektschutzmaßnahmen wie Dammbalkensysteme, wasserdichte Fenster, Rückstauklappen und Flutschotts.

Der Start wurde für 2025 angekündigt, ist jedoch an die Haushaltsfreigabe gekoppelt. Stand Februar 2026 empfehlen wir: Informieren Sie sich regelmäßig auf der KfW-Website, ob das Programm freigeschaltet wurde. Die Förderbedingungen stehen bereits weitgehend fest.

Tipp: Auch ohne das neue Programm können Sie über die bestehende BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) profitieren. Wenn Sie im Zuge einer energetischen Sanierung gleichzeitig wasserdichte Kellerfenster einbauen lassen, sind die Kosten über KfW 261 oder BAFA BEG EM förderfähig – 15 bis 20 Prozent Zuschuss.

Hochwasserschutz kostet Geld – keine Frage. Aber wussten Sie, dass Sie einen erheblichen Teil der Kosten über Förderungen, Zuschüsse und Steuervorteile zurückholen können? Viele Hausbesitzer lassen jedes Jahr tausende Euro liegen, weil sie die Möglichkeiten schlicht nicht kennen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen alle aktuellen Förderprogramme für privaten Hochwasserschutz – von Bundesförderungen über Landesprogramme bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Damit Sie wissen, welches Geld Ihnen zusteht.

Landesförderungen nach Bundesland

Die wirklich interessanten Fördertöpfe finden sich oft auf Landesebene. Hier die wichtigsten für unser Einzugsgebiet:

Nordrhein-Westfalen: Wiederaufbaufonds

Wer von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen war, kann den Wiederaufbaufonds NRW nutzen. Wichtig: Die Antragsfrist läuft am 30. Juni 2026 aus. Danach gibt es kein Geld mehr aus diesem Topf.

Gefördert werden unter anderem: Der Einbau wasserdichter Kellerfenster, die Absicherung von Lichtschächten mit Flutschotts, die Errichtung von Dammbalkensystemen für Türen, wasserdichte Garagentore sowie Rückstausicherungen.

Voraussetzung ist ein Gutachten, das die Notwendigkeit der Maßnahmen bestätigt. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal des Landes.

Hessen

In Hessen gibt es derzeit kein flächendeckendes Landesförderprogramm für privaten Hochwasserschutz. Allerdings bieten einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet Zuschüsse an. Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung nach – besonders in hochwassergefährdeten Gebieten an Main, Kinzig und Nidda.

Baden-Württemberg

Mehrere Städte in BW fördern aktiv den privaten Hochwasserschutz. Heidelberg bezuschusst seit 2022 sowohl die Vor-Ort-Beratung (bis 500 Euro) als auch mobile und fest installierte Schutzsysteme. Ähnliche Programme gibt es in Tübingen, Freiburg und Stuttgart.

Bayern

Der Freistaat fördert über das Gewässer-Aktionsprogramm 2030 vor allem kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen. Für private Hausbesitzer empfehlen wir, bei der Gemeinde nach lokalen Fördermöglichkeiten zu fragen – besonders nach den Hochwasserereignissen 2024 in Südbayern wurden neue Programme aufgelegt.

Steuerliche Vorteile: Handwerkerkosten absetzen

Unabhängig von Förderprogrammen können Sie die Montagekosten für Hochwasserschutz über § 35a EStG steuerlich geltend machen. Das funktioniert so:

Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Material!) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bei einer Montage die 2.000 Euro Arbeitskosten umfasst, sparen Sie also 400 Euro Steuern.

Wichtig: Bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung, nicht bar. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Und: Der Steuerbonus lässt sich mit kommunalen Zuschüssen kombinieren! Sie dürfen nur nicht dieselben Kosten doppelt abrechnen.

Förderungen kombinieren – so holen Sie das Maximum raus

Die gute Nachricht: Verschiedene Fördertöpfe lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Zum Beispiel: Ein kommunaler Zuschuss für den Hochwasserschutz plus der steuerliche Handwerkerbonus über § 35a EStG. Oder eine KfW-Förderung für die energetische Sanierung (wasserdichte Fenster) plus ein separater Zuschuss für die Dammbalken-Montage.

Was nicht geht: Dieselbe Maßnahme doppelt fördern lassen. Also nicht KfW-Zuschuss und Steuerbonus für exakt die gleiche Rechnung.

Unsere Empfehlung: Beantragen Sie Förderung für jede Maßnahme einzeln – das gibt Ihnen die größte Flexibilität bei der Kombination.

Welche Hochwasserschutz-Maßnahmen werden gefördert?

Grundsätzlich sind fast alle baulichen Maßnahmen am Gebäude förderfähig. Im Detail: Dammbalkensysteme für Türen und Fenster, wasserdichte Kellerfenster und Acrylschotts, Flutschotts und mobile Schutzsysteme, wasserdichte Garagentore und Portale, Rückstauklappen und Hebeanlagen, Lichtschacht-Absicherungen und Abdichtungen.

Nicht förderfähig sind in der Regel: Gartenmaßnahmen wie Mauern oder Spundwände rund ums Grundstück, reine Wartungsarbeiten und Reparaturen an bestehenden Systemen.

So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Risiko prüfen. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten Ihres Bundeslandes, um festzustellen, ob Ihr Haus in einem gefährdeten Gebiet liegt.

Schritt 2: Beratung und Angebot einholen. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten und ein detailliertes Angebot erstellen. Dieses Angebot brauchen Sie für den Förderantrag.

Schritt 3: Förderantrag stellen. Erst den Antrag stellen, DANN den Auftrag erteilen. Das ist bei fast allen Förderprogrammen Pflicht. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht meistens leer aus.

Schritt 4: Zusage abwarten. Die Bewilligungsdauer variiert: Kommunale Programme dauern oft 2 bis 6 Wochen, KfW-Programme 1 bis 2 Monate.

Schritt 5: Montage durchführen und dokumentieren. Nach der Zusage beauftragen Sie die Montage. Bewahren Sie alle Rechnungen, Fotos und Nachweise mindestens fünf Jahre auf.

Unsere Erfahrung aus über 450 Montagen: Wir unterstützen unsere Kunden regelmäßig bei der Förderantragsstellung. Der häufigste Fehler: Kunden bestellen zuerst und fragen dann nach Förderung. Dann ist es zu spät. Unser Ablauf: Erst Ortstermin, dann Angebot, dann Förderantrag, dann Montage. So sichern Sie sich den maximalen Zuschuss.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Förderung rückwirkend beantragen?

In der Regel nein. Die meisten Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Ausnahme: Der NRW-Wiederaufbaufonds für Betroffene der Flut 2021.

Brauche ich ein Gutachten?

Für den NRW-Wiederaufbaufonds ja – ein Gutachten muss die Notwendigkeit der Maßnahmen bestätigen. Für den Steuerbonus nach § 35a genügt die Handwerkerrechnung.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Kommunale Programme: 2 bis 6 Wochen. KfW-Programme: 1 bis 2 Monate. Planen Sie diese Zeit ein, bevor Sie einen Montage-Termin vereinbaren.

Lohnt sich Förderung bei kleinen Maßnahmen?

Ja! Auch bei einem einzelnen Dammbalkensystem für 1.500 Euro sparen Sie über den Steuerbonus mindestens 200 bis 300 Euro. Bei größeren Projekten kann die Ersparnis mehrere tausend Euro betragen.

Mein Haus liegt nicht in einem offiziellen Risikogebiet. Bekomme ich trotzdem Förderung?

Oft ja. Viele Programme fördern Hochwasserschutz unabhängig vom offiziellen Risikogebiet. Besonders der Steuerbonus und kommunale Programme setzen keine Risikogebiet-Einstufung voraus.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommt?

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